Am 16.06.2011 wurde der neue Standard IFRS / IAS 19 -
 revised 2011 
veröffentlicht. Hierdurch ergeben sich im
Vergleich mit dem bisherigen Standard weitreichende
Änderungen für die Rechnungslegung von betrieblichen
Pensionsplänen, die zwingend ab dem 01.01.2013
 anzuwenden sind. 

Die wichtigsten Änderungen finden Sie nachfolgend: 

► Abschaffung der drei bisherigen Wahlrechte zur
    Behandlung der versicherungsmathematischen
    Gewinne bzw. Verluste;
    künftig zwingend: Erfassung im Eigenkapital über
    Other Comprehensive Income (OCI)

► als erwartete Vermögensrendite für Planvermögen

     (sog. expected return on plan assets) ist künftig
     der Rechnungszinssatz (discount rate) zugrunde
     zu legen


► Past Service Cost sind künftig im Jahr des Ent-
    stehens vollumfänglich erfolgswirksam zu erfassen;

    die bisherige Verteilungsmöglichkeit für noch
    verfallbare Versorgungsberechtigte entfällt

► erhebliche Erweiterung der Anhangsangaben durch 
    Sensitivitäten zu den wesentlichen Bewertungs-
    annahmen, eine qualitative und quantitativ
    Beschreibung der Risiken, etc.