Am 16.06.2011 wurde der neue Standard IFRS / IAS 19 -
revised 2011 veröffentlicht. Hierdurch ergeben sich im
Vergleich mit dem bisherigen Standard weitreichende
Änderungen für die Rechnungslegung von betrieblichen
Pensionsplänen, die zwingend ab dem 01.01.2013
anzuwenden sind.
Die wichtigsten Änderungen finden Sie nachfolgend:
► Abschaffung der drei bisherigen Wahlrechte zur
Behandlung der versicherungsmathematischen
Gewinne bzw. Verluste;
künftig zwingend: Erfassung im Eigenkapital über
Other Comprehensive Income (OCI)
► als erwartete Vermögensrendite für Planvermögen
(sog. expected return on plan assets) ist künftig
der Rechnungszinssatz (discount rate) zugrunde
zu legen
► Past Service Cost sind künftig im Jahr des Ent-
stehens vollumfänglich erfolgswirksam zu erfassen;
die bisherige Verteilungsmöglichkeit für noch
verfallbare Versorgungsberechtigte entfällt
► erhebliche Erweiterung der Anhangsangaben durch
Sensitivitäten zu den wesentlichen Bewertungs-
annahmen, eine qualitative und quantitativ
Beschreibung der Risiken, etc.